Allgemeines Zivilrecht
Ersatz der Kosten für Abschleppen von Privatgrundstück (Parkplatz eines Einkaufszentrums)
Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 11.03.2016, Az: V ZR 102/15 zur Frage der Rechtmäßigkeit des Abschleppens von unbefugt auf einem Parkplatz eines Einkaufszentrums Stellung genommen.
Auf der Grundlage der § 683 Satz 1 , § 859 Abs. 1 und 3 BGB hat er folgenden Leitsatz zu seinem Urteil veröffentlicht:
Wird ein Fahrzeug, das unbefugt auf einem Privatgrundstück in verbotener Eigenmacht abgestellt wird, im Auftrag des Grundstücksbesitzers im Wege der berechtigten Selbsthilfe entfernt, entspricht dies dem objektiven Interesse und dem mutmaßlichen Willen des Fahrzeughalters. Er ist deshalb nach den Grundsätzen einer berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag zum Ersatz der für die Entfernung erforderlichen Aufwendungen verpflichtet.