Wohnungseigentumsrecht
Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums auch bei finanziellen Schwierigkeiten einzelner Wohnungseigentümer
Der Bundesgerichtshof hat zur notwendigen Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums der Wohnungseigentümer auch bei finanziellen Schwierigkeiten und eines hohen Lebensalters einzelner Wohnungseigentümer mit Urteil vom 17.10.2014, Az: V ZR 9/14 entschieden. Dem lag der Sachverhalt zugrunde, dass eine Eigentümerin eine durch Nässe geschädigte Kellerwohnung nicht mehr bewohnen konnte.Eine Sanierung der Abdichtung war erforderlich. Die anderen Eigentümer der darüber gelegenen Eigentumswohnungen hatten der sofortig erforderlichen Sanierung nicht zugestimmt. Zu dem Urteil hatte der BGH folgende Leitsätze veröffentlicht:
1. Entspricht nur die sofortige Vornahme einer zur Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Sanierungsmaßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung, ist für die Berücksichtigung finanzieller Schwierigkeiten oder des Alters einzelner Wohnungseigentümer kein Raum.
2. Erleidet ein einzelner Wohnungseigentümer einen Schaden an seinem Sondereigentum, weil eine Beschlussfassung über die sofortige Vornahme derartiger Instandsetzungsmaßnahmen unterblieben ist, so trifft die Verpflichtung zum Schadensersatz nicht den rechtsfähigen Verband, sondern diejenigen Wohnungseigentümer, die schuldhaft entweder untätig geblieben sind oder nicht für die erforderliche Maßnahme gestimmt bzw. sich enthalten haben.