Über uns
Herzlich Willkommen in der Rechtsanwaltskanzlei Nette, Noä und Kluge.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen auf den Rechtsgebieten:
- Miet-/ Pacht- und Wohnungseigentumsrecht
- Nachbarschaftsrecht
- Arbeitsrecht
- Erbrecht
- Strafrecht
- Verkehrsrecht (Verkehrszivilrecht und Bußgeld- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren)
Gerne unterstützen wir Sie auch im Forderungseinzug und in der Zwangsvollstreckung.
Das mit Rechtsanwalt Rolf Nette besetzte Büro der Kanzlei Dr. Hohmann , Nette & Partner in Erfurt und das Erfurter Büro der überörtlichen Kanzlei der Rechtsanwältin Doreen Noä hatten zunächst seit 2014 zwei Jahre lang in Form einer Bürogemeinschaft zusammen gearbeitet.
Zum 1. Januar 2016 entstand auf Grund der guten Zusammenarbeit die Kanzlei Rechtsanwälte Nette & Noä.
Zum 01.01.2018 haben wir uns entschlossen, gemeinsam mit der Kanzlei des Rechtsanwalt Robin Kluge, mit der zunächst eine Bürogemeinschaft bestanden hat, die Kanzlei weiter auszubauen. Zur gemeinsamen Berufsausübung entstand nunmehr die Kanzlei Rechtsanwälte Nette, Noä & Kluge.
Zum 14.05.2020 verlässt Frau Rechtsanwältin Noä die Kanzlei und ist nicht mehr Mitglied der Sozietät.
Rechtsanwalt Nette
- 1952 geboren in Erfurt
- 1972 Abitur und Berufsabschluss als Baufacharbeiter
- 1974 Jura-Studium an der Martin-Luther-Universität Halle
- 1978 – 1990 Justitiar im Bau- und Montagekombinat (BMK) Industriebau Erfurt
- seit 1990 tätig als Rechtsanwalt in Erfurt
- 2006 Erwerb der Fachanwaltschaft für Bau- und Architektenrecht
Rechtsanwalt Rolf Nette – Fachanwalt für Bau und Architektenrecht – hat sich aufgrund langjähriger Erfahrung vor allem in den Bereichen Bau- und Architektenrecht spezialisiert. Dies beinhaltet neben dem privaten Baurecht auch das öffentliche Bauordnung- und Bauplanungsrecht. Tägliches Brot sind die Gestaltung und Prüfung von Bauverträgen, die Durchsetzung von Werklohnforderungen, Mängelansprüchen und Ansprüchen aus Behinderungen, Verzögerungen und Änderungen des Bauentwurfes und Bauablaufes.
Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ergibt sich rund um den Bereich der Immobilie. Hierzu zählen auch alle Fragen des Nachbarschaftsrechtes, also der Streit über den Gartenzaun hinweg, aufgrund von Störungen und Verletzung von Besitzrechten oder die nachbarschaftlichen Ansprüche bei der Bebauung eines Grundstückes oder baulichen Veränderung von Gebäuden. Auch die Prüfung von Grundstücksverträgen, die Durchsetzung Ansprüche aus dem Wohnungseigentum und aus Mietverträgen werden von diesem Tätigkeitsschwerpunkt umfasst.
Arbeitsrechtliche Ansprüche aus bestehenden Verträgen und im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverträgen sowie Streitigkeiten über Rechte, Pflichten und Zugehörigkeit zu Tarifverträgen, insbesondere zu Sozialtarifverträgen im Baubereich runden die auf den Bau ausgerichtete Spezialisierung ab.
Rechtsanwalt Robin Kluge
- geboren 1982 in Cottbus
- 2002 Erwerb der Hochschulreife am Pierre-De-Coubertin Gymnasium
- Spezialschule für Sport - 2002 – 2007 Studium der Rechtswissenschaften an der
Friedrich-Schiller-Universität Jena - 2007 erstes juristisches Staatsexamen
- 2007 – 2009 Referendariat im Landgerichtsbezirk Gera mit verschiedenen Stationen,
u. A. an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer - 2010 zweites juristisches Staatsexamen
- 2011 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft,
- 2011 bis 2016 Tätigkeit als Rechtsanwalt in Anstellung
- 2016 bis 2017 freiberufliche Tätigkeit in eigener Rechtsanwaltspraxis
- seit 2018 Sozius bei Rechtsanwälte Nette, Noä & Kluge
Rechtsanwalt Robin Kluge - hat mit Beginn seiner juristischen Arbeit vielschichtige Erfahrungen in der anwaltlichen Beratung großer Firmen, insbesondere einem großen Thüringer Medienunternehmen aus dem Pressebereich, sowie der Durchsetzung von Forderungen gesammelt. Sein Tätigkeitsschwerpunkt besteht vor allem in der Bearbeitung von Mandaten aus dem Bereich des Strafrechts, des Verkehrsrechts (Unfallschäden und Ordnungswidrigkeiten), des Erbrechts, des Arbeitsrechts sowie des Allgemeinen Zivilrechts (Bürgerliches Recht und Vertragsgestaltung).
Die Regulierung sowie Durchsetzung von Ansprüchen bei Verkehrsunfällen bringt oftmals die Bearbeitung von Personenschäden mit sich, die auch bei ärztlichen Behandlungsfehlern (Arzthaftung) auftreten. Bei diesen Fachgebieten bedarf es anwaltlicher Beratung und Befassung, um gemeinsam mit dem Mandanten sein gutes Recht zu erstreiten. Denn mit Mandanten, die sich dem Vorwurf ausgesetzt sehen, eine Straftat begangen zu haben oder aber gar selbst Opfer einer Straftat wurden, ist eine angepasste Strategie zu entwickeln, um eventuelle Vorstrafen oder Auswirkungen auf das soziale Umfeld zu vermeiden. Bei Unfallschäden sind die Ansprüche oft gegenüber großen Versicherungsunternehmen durchzusetzen. Die Verhängung eines Fahrverbotes oder der drohende Verlust eines Führerscheins haben bedeutende Auswirkungen. Geschädigten sind ihre rechtlichen Möglichkeiten meist wenig bekannt.
Bei Problematiken aus dem Bereich des Erbrechts, vor allem bei der optimierten Gestaltung von letztwilliger Verfügungen (z. B. Testament) auch unternehmerisch tätiger Mandanten sowie der Verfolgung eigener erbrechtlicher Ansprüche, werden rechtliche Möglichkeiten aufgezeigt, somit rechtliche Nachteile vermieden.
Maßnahmen im Arbeitsrecht, z. B. eine Versetzung, eine Abmahnung oder eine Kündigung, sollten vorab rechtlich begleitet und geprüft werden.